Allgemeine Geschäftsbedingungen

CloneDesk ist ein Produkt der CloneDesk UG (haftungsbeschränkt), Großbeerenstr. 89, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Henze.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CloneDesk UG (haftungbeschränkt), Großbeerenstr. 89, 10963 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 – 6 09 84 99 77, Telefax +49 (0) 30 – 6 09 84 99 73, E-Mail: info (at) clonedesk.com, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 213850 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE[noch unbekannt], Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer: Hendrik Henze (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Nutzer“ oder „Kunde“), die die Softwarelösung „CloneDesk“ (nachfolgend: „Anwendung“) bzw. Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://clonedesk.com/terms/ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts auf www.clonedesk.com der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Händlerin maßgebend.

(5) Soweit diese AGB auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung dieses Vertrages heranzuziehen.

§ 2 Registrierung

(1) Die Nutzung der Anwendung setzt eine vorherige, kostenlose Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Benutzerkontos besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Erstellung eines Benutzerkontos gibt der Kunde auf https://app.clonedesk.com/register seine E-Mailadresse an und erhält einen Zugang. Die im Benutzerkonto erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zur Website durch Eingabe der hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden sowie des durch den Kunden gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses durch den Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dessen Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Bestell- oder Buchungsverpflichtung hinsichtlich der vom Anbieter angebotenen Softwarelösung oder anderer Leistungen.

(3) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können auf der Webseite des Anbieters nach Anmeldung im persönlichen Bereich unter „Profile Information“ vorgenommen werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist Bereitstellung der Softwareanwendung CloneDesk bzw. Erweiterungen zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung bzw. Erweiterungen vermittels eines Internetbrowsers und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung bzw. Erweiterungen sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(2) Die Anwendung wird in fünf Varianten angeboten. Alle Varianten beinhalten monatliche Webinare, Telefonsupport sowie Zugriff auf das Supportforum. Die Varianten unterscheiden sich wie folgt:

CloneDesk FREE Inklusivvolumen von 100 Tasks/Monat
CloneDesk STARTUP Inklusivvolumen von 500 Tasks/Monat
CloneDesk SMALL BUSINESS Inklusivvolumen von 5000 Tasks/Monat
CloneDesk MEDIUM BUSINESS Inklusivvolumen von 50.000 Tasks/Monat,

API-Zugriff (sobald Entwicklung abgeschlossen)

PREMIUM Telefonsupport

jährliches Vor-Ort-Training

CloneDesk ENTERPRISE unbegrenzte Tasks

API-Zugriff

dedizierter Server

PREMIUM Telefonsupport

Vor-Ort-Training nach Absprache

Zusätzliche Tasks Zu den Paketen CloneDesk STARTUP, CloneDesk SMALL BUSINESS und CloneDesk MEDIUM BUSINESS können zusätzliche Tasks für den jeweiligen Abrechnungszeitraum hinzugebucht werden (Task-Zusatzvolumen). Die Größe und Preise der Pakete richten sich nach dem jeweiligen Angebot auf der Website des Anbieters.

(3) Task im Sinne dieser AGB ist eine zusammenhängende und geschlossene Kette von Arbeitsschritten zur Erfüllung einer Aufgabe. Jeder Task kann pausiert oder abgebrochen werden. Die im jeweiligen Paket enthaltenen Tasks (Inklusivvolumen) können auch parallel zueinander durchgeführt werden. Gestartete, pausiere und abgebrochene Tasks werden auf das Inklusivvolumen angerechnet. Der Berechnungszeitraum beginnt mit Buchung der jeweiligen Programmvariante und beträgt einen Monat.

(4) Die Anwendung bietet die Möglichkeit, vorgefertigte Tasks (Blueprints) zu buchen und zu nutzen. Der Nutzer kann zudem eigene Tasks als Blueprint (ggf. gegen Gebühr) freigeben. Der Anbieter kennzeichnet diese Blueprints entsprechend. Der Anbieter prüft von Nutzern erstellte Blueprints nicht und übernimmt für diese keine Gewährleistung.

(5) Im Rahmen des kostenfreien Variante CloneDesk FREE kann der Nutzer aus diesem Vertrag keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Nach der Registrierung steht dem Kunden die kostenfreie Variante CloneDesk FREE zur Verfügung. Diese steht zeitlich unbegrenzt, jedoch für maximal 100 Tasks (§ 3 Abs.3) pro Monat zur Verfügung.

(2) Der Kunde kann darüber hinaus eine Programmvariante (STARTUP, SMALL BUSINESS, MEDIUM BUSINESS) wählen. Hierzu trifft er unter https://clonedesk.com/pricing/ eine Auswahl. Nach Eingabe seiner Rechnungs- und Zahlungsangaben bestätigt er mit Klick auf den Button „kostenpflichtig Bestellen“ das Zustandekommen des Vertrages.

(3) Im Falle der Auswahl des Pakets ENTERPRISE, tritt der Anbieter mit dem Kunden in Kontakt und unterbreitet ihm ein individuelles Angebot. Durch dessen Annahme kommt der Vertrag zustande.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb des Programms kostenpflichtige Vorlagen (Blueprints) hinzuzubuchen. Bei der Auswahl eines Blueprints wird der jeweilige Preis angezeigt. Durch Klick auf „kostenpflichtig Bestellen“ kommt der Vertrag über die Nutzung des jeweiligen Blueprints zustande.

(5) Bei Erreichen des Inklusivvolumens der jeweiligen Programmvariante(§ 3 Abs. 2) wird der Nutzer hierüber benachrichtigt und kann im verbleibenden Berechnungszeitraum keine neuen Tasks anlegen. Der Nutzer kann durch Buchung zusätzlichen Task-Volumens oder des nächstgrößeren Pakets (§ 4 Abs. 2) weiteres Inklusivvolumen hinzubuchen.

§ 5 Bereitstellung der Anwendung bzw. Erweiterungen und Speicherplatz für Anwendungsdaten

(1) Der Anbieter hält die Anwendung in der jeweils aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 4) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die er von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Leistungsumfang der Anwendung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. aktuellen Beschreibung der Anwendung. Die Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil der AGB.

(2) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung

  • für die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,
  • während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
  • insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(3) Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

Sofern und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(4) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit. Der Speicher für Anwendungsdaten und Bilder wird je nach gewähltem Paket zur Verfügung gestellt.

(5) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig gesichert. Ein Vollbackup wird wöchentlich durchgeführt. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(6) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

(7) Die jeweiligen Systemvoraussetzungen bzw. kompatiblen Browser auf Seiten des Kunden sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 3 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 6 Verfügbarkeit der Anwendung, geplante Nichtverfügbarkeit

(1) Der Anbieter schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.

(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während

  • Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, zB. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit

(a) Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.

(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit

Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

(5) Störungsbehebung

Der Anbieter trägt im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.

§ 7 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt der Anbieter den in §§ 5 bis 6 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät der Anbieter mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 16. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Anwendung zur Verfügung stellt.

(3) Wird bei Nutzung der Anwendung die gem. § 6 vereinbarte Verfügbarkeit aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, unterschritten, hat der Kunde ein Minderungsrecht. Bei der Bemessung der Minderung sind die Schwere, der Zeitpunkt und die Dauer der Störung zu berücksichtigen. Der Betrag wird dem Kunden als Gutschrift angerechnet.

§ 8 Sonstige Leistungen des Anbieters

(1) Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit eine elektronische Hilfefunktion, ein Supportforum sowie telefonischer Support zur Verfügung.

(2) Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereitstellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 9 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.

(3) Der Anbieter hält einen Kundensupport bereit. Die Erreichbarkeitszeiten und Kommunikationskanäle sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Der Anbieter behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und –kanäle anzupassen.

(4) Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

§ 9 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der Anwendung

(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die verwendeten Passwörter mindestens 8 Zeichen enthalten.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten

(4) Rechte des Kunden an etwa entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

(5) Sofern und soweit der Nutzer Blueprints erstellt und zur Nutzung durch Dritte freigibt, räumt er dem Anbieter hieran ein zeitlich unbegrenztes, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein. Insbesondere räumt der Nutzer dem Anbieter das Recht ein, Blueprints auch nach Beendigung des Vertrages Dritten innerhalb der Anwendung ggf. entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Vergütung des Nutzers richtet sich nach § 11 Abs. 8.

§ 10 Haftung für Rechte Dritter

Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 11 Entgelt

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer monatlichen Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen nach Maßgabe von Abs. 2 bis 4 zusammen.

(2) Die monatliche Grundpauschale richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 4 Abs. 2). Die Preisliste kann auf der Webseite des Anbieters eingesehen werden.

Die jeweilige Grundpauschale fällt für jeden angefangenen Monat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

(3) Das Entgelt für zubuchbare Blueprints richtet sich nach dem jeweils angegebenen Preis zum Zeitpunkt der Buchung (§ 4 Abs. 4).

(4) Die nutzungsabhängigen Gebühren nach Abs. 3 werden bei der Buchung abgerechnet.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7,5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

(6) Individuelle Weiterentwicklungen werden nach Zeitaufwand nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Tarifen des Anbieters berechnet. An individuellen Weiterentwicklungen erwirbt der Kunde einfache Nutzungsrechte gem. § 9 für die Dauer des Vertrages.

(7) Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht.

(8) Soweit der Kunde Blueprints erstellt und zur kostenpflichtigen Nutzung durch Dritte freigibt, wird er in regelmäßigen Abständen über die Zahl der Buchungen und die daraus resultierende Vergütungshöhe informiert. Vergütungen werden ausgezahlt, sobald sie sich auf einen Betrag von 100 EUR summieren.

(9) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

§ 12 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere

(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(2) die in § 5 Abs. 7 vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen und aufrecht erhalten;

(3) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 9 einhalten, insb.

(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;

(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;

(d) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;

(4) dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters sowie der Erstellung von Blueprints) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet, die anwendbaren rechtlichen Vorgaben einhält und keine Inhalte erstellt, die zu Rechtsverletzungen Dritter führen können;

(5) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf rechtswidrigen Inhalten oder fehlerhaften Angaben in Blueprints, die anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 4), beruhen;

(6) nach § 13 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

(6) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(7) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

(8) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 5 Abs. 5.

§ 13 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO bzw. § 62 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

(6) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 14 Geheimhaltung

(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt, insbesondere solche, die von wirtschaftlichem Wert sind, seitens des jeweiligen Inhabers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren.

Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insb. die Anwendungsdaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen

Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

  • ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

§ 15 Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach § 13, 14

Verletzt ein Vertragspartner eine Pflicht nach den §§ 13, 14 aus Gründen, die er zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro fällig.

Weiter kann der geschädigte Vertragspartner Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 dieses Vertrages geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.

§ 16 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Falle der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung (CloneDesk FREE) wird diese Haftung durch § 599 BGB begrenzt.

(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 17 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags (§ 4).

(2) Sofern der Kunde eine jährliche Laufzeit gewählt hat, beträgt die Vertragsdauer 12 Monate. Sofern der Kunde eine monatliche Laufzeit gewählt hat, beträgt die Vertragsdauer 30 Tage. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Jährlicher Laufzeit beträgt die Frist 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Bei Monatlicher Laufzeit beträgt die Frist 7 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

(2) Der Kunde kann jederzeit zu einer höheren Vertragsvariante wechseln. Mit dem wechsel beginnt jeweils eine neue Jahres- bzw. Monatslaufzeit.

(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich.

Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 7 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 18 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. lnsb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion
  • Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Berlin zuständige Landgericht.